Die volljuristische Ausbildung:

  1. Jurastudium
  2. Erste Prüfung
  3. Referendariat
  4. Zweites Staatsexamen

Optional:

Struktur der juristischen Ausbildung

Trotz der Beschlüsse von Bologna, europaweit die einheitlichen Abschlüsse Bachelor und Master einzuführen, bleiben bei der deutschen Juristenausbildung nach wie vor die "klassischen" Abschlüsse, also die beiden juristischen Staatsexamina, ausschlaggebend (siehe dazu auch den Menüpunkt "Jura und Bologna").

Das ist grundsätzlich nicht negativ zu werten, denn die juristischen Staatsexamina gelten - auch international - als Qualitätsmerkmal.

Für jeden, der in Deutschland Jura studieren will, bedeutet das: Um in Deutschland volljuristisch tätig zu werden, sind die beiden Staatsexamina gem. dem Deutschen Richtergesetz (DRiG) zu absolvieren. Dies gilt natürlich auch für die juristische Ausbildung an der Bucerius Law School – mit einer Ausnahme: Die Bucerius Law School vergibt dennoch einen Bachelor of Laws (LL.B.). Sollte sich der Bologna-Prozess in Zukunft auch bei der deutschen juristischen Ausbildung durchsetzen, sind die Studenten der Bucerius Law School bestens darauf vorbereitet.

Die juristische Ausbildung gliedert sich nach diesen Vorgaben folgendermaßen:

  1. Sie müssen ein Hochschulstudium an einer juristischen Fakultät absolvieren. Dieser Teil der Ausbildung ist „das Jurastudium“, das man an den juristischen Fakultäten in Deutschland, also auch an der Bucerius Law School, studiert. Bundesweit dauert dieser Teil der Ausbildung zur Zeit durchschnittlich fünf Jahre. An der Bucerius Law School ist das Studium mit vier Jahren ein Jahr kürzer.
  2. Das Studium wird abgeschlossen mit der so genannten Ersten Prüfung (das juristische Staatsexamen). Diese gliedert sich in eine universitäre Schwerpunktsbereichsprüfung, die von den Hochschulen abgenommen wird, und die staatliche Pflichtfachprüfung. Letztere wird für alle Jurastudenten von den staatlichen Prüfungsstellen der jeweiligen Bundesländern – bei einem Studium an der Bucerius Law School oder an der Universität Hamburg das Justizprüfungsamt der Freien und Hansestadt Hamburg – abgenommen. Die Prüfung nimmt insgesamt etwa ein halbes bis dreiviertel Jahr in Anspruch.
  3. Es folgt der (praktische) zweijährige Vorbereitungsdienst, das so genannte Referendariat, das Sie in jedem Bundesland absolvieren können. Sie arbeiten während des Referendariats an verschiedenen juristischen Wahl- und Pflichtstationen, wo Sie praktisch juristisch tätig werden und die verschiedenen Facetten der juristischen Arbeit kennen lernen.
  4. Das Referendariat wird mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen, das wie die Erste Prüfung ebenfalls von den staatlichen Prüfungsstellen der Bundesländer abgenommen wird. Sie legen das Zweite Staatsexamen in dem Bundesland ab, in dem Sie Ihr Referendariat durchgeführt haben. Auch diese Prüfung nimmt etwa ein halbes bis dreiviertel Jahr in Anspruch. Nach dem bestandenen Zweiten Staatsexamen ist die volljuristische Ausbildung, die für die Berufe Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Verwaltungsjurist im höheren Dienst Voraussetzung ist, abgeschlossen, und Sie können sich auf solche Stellen bundesweit bewerben.

Optional kann danach, aber auch während oder zwischen den vorherigen Ausbildungsschritten ein Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. jur.) oder ein in- oder ausländischer Master (LL.M. o.ä., beispielweise auch der an der Bucerius Law School zu erreichende  Master of Law and Business) erworben werden, um sich weiter zu spezialisieren und so die Chancen auf dem Arbeitsmarkt weiter zu erhöhen (siehe dazu auch "Master / Doktor").