Wie hoch sind die Studiengebühren?
Die Studiengebühren betragen ab dem Studierendenjahrgang 2010 3.700,- Euro pro Trimester. Die Studiengebühren für das gesamte Studium an der Bucerius Law School (12 Trimester) belaufen sich somit auf 44.400,- Euro. In diesen Studiengebühren enthalten sind die Kosten für ein Semesterticket sowie die Nutzung der Bibliothek und der PC-Räume der Hochschule.
Die Studiengebühren können finanziert werden, es stehen mehre Möglichkeiten zur Verfügung...
Womit muss man noch rechnen?
Zu den Studiengebühren hinzu kommen noch Lebenshaltungskosten sowie Kosten für den Auslandsaufenthalt.
Nach dem Studium
Eine Nutzung der Infrastruktur der Bucerius Law School ist auch nach dem Studienprogramm möglich. Studierende, die auch nach dem zwölften Trimester noch immatrikuliert sind, bezahlen eine Nutzungsgebühr von 500,- Euro pro Trimester. Absolventen, die sich noch weiter in der Ausbildung befinden (bspw. Referendare) bezahlen eine Nutzungsgebühr von 150,- Euro pro Trimester.
Finanzierbare Studiengebühren
Studieren an der Bucerius Law School – eine Frage des Geldes?
Klare Antwort: Nein!
Die Bucerius Law School vergibt alle Studienplätze vollkommen unabhängig von der individuellen finanziellen Situation. Das heißt, wer beim Auswahlverfahren erfolgreich ist, bekommt ein Studienplatzangebot. Zur Finanzierung der Studiengebühren stehen dann von Seiten der Hochschule vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung:
Warum Studiengebühren?
Es gehört zum Selbstverständnis der Bucerius Law School, dass sich die Studierenden an der Finanzierung dieser Kosten zu einem Teil beteiligen sollen. Zur Zeit macht diese Beteiligung ca. ein Fünftel der jährlichen Gesamtkosten aus. Das heißt, die Studiengebühren sind bei weitem nicht kostendeckend. Der Großteil der Finanzierung wird durch die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius sowie Förderer der Hochschule sichergestellt. Staatliche Finanzmittel erhält die Bucerius Law School nicht.
Müssen die Studiengebühren auf einmal gezahlt werden?
Nein. Die Studiengebühren werden pro Trimester bezahlt. Sollten Sie das Studium also vor dem zwölften Trimester abbrechen, fallen nur die Studiengebühren der bis dahin studierten Trimester an.

