Lebenshaltungskosten
Womit muss ich neben den Studiengebühren sonst noch rechnen?
Neben den Studiengebühren ist mit zusätzlichen monatlichen Lebenshaltungskosten von ca. 550 bis 800 Euro zu rechnen:
- Wohnraum: ca. 150 bis 250 Euro im Studierendenwohnheim (s.u.), ca. 300 bis 400 Euro auf dem freien Wohnungsmarkt
- Lebenshaltungskosten wie Nahrung, Kleidung, Freizeit etc.: ca. 300 Euro
- weitere Kosten wie Bücher, Versicherungen etc.: ca. 100 Euro
- Kosten für den Auslandsaufenthalt, siehe dort...
Günstiger Wohnraum und preiswertes Essen für Studierende
Die Bucerius Law School unterhält kein Wohnheim. Wie alle anderen Studierenden in Hamburg können sich auch die Studierenden der Bucerius Law School um Zimmer in den
Wohnheimen des
Studierendenwerks Hamburg oder im Wohnheim der
Katholischen Hochschulgemeinde Hamburg, dem
Franziskus-Kolleg, bewerben.
Die
Mensa und Cafeteria der Bucerius Law School bieten den Studierenden Frühstück, Mittag- und Abendessen zu attraktiven Preisen. Darüber hinaus sind die Studierenden der Bucerius Law School berechtigt, in sämtlichen Mensabetrieben des Studierendenwerks Hamburg zu Studierendenpreisen zu essen.
Stipendien für Lebenshaltungskosten
Für die Finanzierung der Lebenshaltungskosten (nicht der Studiengebühren) können sich Studierende um externe Stipendien bewerben. Diese Bewerbungen laufen nicht über die Hochschule, sondern müssen selbständig organisiert werden.
Eine sehr gute Übersicht über Stipendiengeber gibt es bei unserem Partner e-fellows.net, der auch selbst ein Stipendium anbietet:
www.stipendien-datenbank.de.
Darüber hinaus stehen für die Finanzierung der Lebenshaltungskosten spezielle, externe Kredite zur Verfügung, beispielsweise der
KfW-Studienkredit oder der
DKB Studenten-Bildungsfond. Fragen Sie auch nach Angeboten Ihrer Hausbank.

