Finanzierung der Studiengebühren
Finanzierungsmöglichkeiten
Ein Studium an der Bucerius Law School darf und soll nicht am fehlenden Geld scheitern. Wer beim Auswahlverfahren erfolgreich ist, bekommt einen Studienplatz angeboten, völlig unabhängig von der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit. Falls eine Finanzierung der Studiengebühren notwendig ist, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Später zahlen: Umgekehrter Generationenvertrag (UGV)
Beim "Umgekehrten Generationenvertrag" (UGV) verzichtet die Bucerius Law School für die Dauer des Studiums auf die Studiengebühren. Im Gegenzug verpflichtet sich der/die Studierende nach Eintritt in das Berufsleben einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens an die Bucerius Law School zu zahlen. Der Grundgedanke liegt also darin, dass die Bucerius Law School das Studium vorfinanziert und dass die Absolventen die Studiengebühren erst dann bezahlen, wenn sie es sich selbst leisten können. Mit den später gezahlten Studiengebühren werden außerdem die Studienplätze derjenigen finanziert, die sich auch für den UGV entscheiden. Die Älteren finanzieren also die Ausbildung der Jüngeren - deswegen "Umgekehrter Generationenvertrag".
Der UGV hat den Vorteil, dass sich die tatsächliche Studiengebührenhöhe am realisierten beruflichen Erfolg nach dem Studium anpasst. Hinzu kommt, dass bei geringem Einkommen (z.B. im Referendariat) keine Zahlungsverpflichtung besteht.
Der UGV steht grundsätzlich jeder/m angenommenen Studierenden offen, unabhängig vom persönlichen Hintergrund.
Konditionen:
- Rückzahlungspflicht besteht erst ab einem Einkommen von über 24.000,- Euro brutto im Jahr (wird inflationiert).
- Bedürftige (z.B. BAföG-Empfänger) zahlen 8 Prozent des Bruttoeinkommens.
- Nicht-Bedürftige zahlen 10 Prozent des Bruttoeinkommens.
- Dauer der Rückzahlung: 10 Jahre.
- Begrenzung der Rückzahlungssumme: Das inflationierte Doppelte der Studiengebühren.
- Nach heutiger Rechtslage sind die späteren Zahlungen teilweise steuerlich abzugsfähig
Später zahlen: Darlehen der Deutschen Bank oder der HASPA
Die Bucerius Law School hat mit zwei Banken, der Deutschen Bank und der Hamburger Sparkasse (HASPA), besondere Darlehensbedingungen vereinbart: Beide Banken stellen für die Finanzierung der Studiengebühren spezielle Darlehen zur Verfügung, die so auf dem Markt nicht erhältlich sind. So verzichten beide Banken beispielsweise auf die Abschlusskosten, die normalerweise 2 Prozent der Darlehenssumme betragen.
Den Darlehensvertrag selbst schließt man mit der Bank ab, die fortan für die Dauer des Studiums die Studiengebühren pünktlich und direkt an die Bucerius Law School überweist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens beginnt jeweils erst mit dem Zeitpunkt des Eintritts in das Berufsleben, in der Regel also nach Ablegung des Zweiten Staatsexamens, ungefähr zwei Jahre nach dem Ende des Studiums an der Bucerius Law School. Wer sich für ein Vertiefungsstudium im Ausland (LL.M.) entscheidet oder eine Doktorarbeit schreiben will und zu diesem Zweck weitere Zeit in Anspruch nimmt, beginnt die Rückzahlung entsprechend später.
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Banken mit dem Hinweis, dass Sie beabsichtigen, an der Bucerius Law School zu studieren:
- Deutsche Bank, Sabrina Keck, E-Mail: sabrina.keck(at)db(dot)com, Tel.: (040) 3701 – 4529
- HASPA, Norbert Zobel, E-Mail: norbert.zobel(at)haspa(dot)de, Tel.: (040) 3579 – 6810
Weniger zahlen: Bucerius-Stipendium
Studierende, die BAföG-berechtigt sind, erhalten einen Teilerlass in Höhe der Hälfte der Studiengebühren ("Bucerius-Stipendium"). In jedem Trimester, in dem die BAföG-Berechtigung nachgewiesen wird, betragen die Studiengebühren also statt 3.700.- Euro dann 1.850,- Euro. Besteht für die gesamten zwölf Trimester eine BAföG-Berechtigung, betragen die Studiengebühren insgesamt also statt 44.400,- Euro dann 22.200,- Euro.
Anspruchsberechtigt sind die Studierenden, die die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem BAföG erfüllen und uns dies durch die Vorlage eines entsprechenden Bescheids nachweisen können.
Gar nicht zahlen: Vodafone Chancen-Stipendium
Unser Partner die Vodafone Stiftung bietet Studierenden mit Migrationshintergrund das Stipendium Vodafone Chancen. Bei diesem Stipendium werden die Studiengebühren und Lebenshaltungskosten übernommen sowie ein monatliches Büchergeld bezahlt. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der
Website der Vodafone Stiftung...
Finanzieren viele Studierende die Studiengebühren?
Ja, und zwar über die Hälfte.
Der Anteil an BAföG-Empfängern, also derjenigen, die das Bucerius-Stipendium nutzen, liegt bei 12 Prozent. Insgesamt nutzen rund ein Viertel der Studierenden an der Bucerius Law School eine oder mehrere der von der Hochschule angebotenen Finanzierungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus gibt es auch Studierende, die andere Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, z.B. Privatkredite von Verwandten oder Kredite der Hausbank.
Alles in allem: Bei unter der Hälfte der Studierenden werden die Studiengebühren direkt von den Eltern bezahlt.
Spielt es unter den Studierenden eine Rolle, ob man die Studiengebühren finanziert?
Nein. Und selbst dann, wenn es mal zur Sprache kommen sollte: Sie sind kein besserer oder schlechterer Kommilitone, wenn Sie die Studiengebühren finanzieren. Diese Einstellung erwarten wir von allen unseren Studierenden, und wir versuchen bereits im Auswahlverfahren sicher zu stellen, dass derartige Fragen keine Rolle spielen.

