Das EVP besteht aus dem Lehrprogramm in zwei Hauptteilen, dem Examensklausurenkurs sowie ergänzenden Angeboten:
Bereits nach der Rückkehr der Studierenden aus dem Ausland erfolgt im dritten Studienjahr der erste Teil des Examensvorbereitungsprogramms (EVP I). Parallel zu der Ausbildung im Wahlschwerpunkt wird in diesen EVP-Kursen der bisher gelernte Stoff des Grundstudiums aufgefrischt, vertieft und angewandt.
Der zweite Teil des Examensvorbereitungsprogramms (EVP II) stellt das Kernstück dar, in dem innerhalb eines Zeitraums von ca. zehn Monaten der gesamte examensrelevante Stoff intensiv vermittelt sowie in Mini- und Kleingruppenarbeit eingeübt wird. Durch das Prinzip der Verblockung ist die Konzentration auf jeweils ein Teilrechtsgebiet möglich.
Parallel zum EVP II läuft der Examensklausurenkurs, in dem wöchentlich eine Examensübungsklausur (ExÜ) unter examensähnlichen Bedingungen gestellt und innerhalb einer Woche korrigiert wird. Die Korrektur der ExÜ erfolgt zentral durch Korrektoren des ZJL und wird in regelmäßigen Abständen durch das Angebot von "Tandemkursen" (angeleitete gegenseitige Korrektur durch die Studierenden) begleitet. Die Besprechung der Examensklausur wird verbunden mit einem Fallbesprechungskurs, in dem aktuelle höchstrichterliche Urteile behandelt werden.
In der Zeit zwischen Beendigung der schriftlichen Examensklausuren und dem Beginn der mündlichen Prüfung besteht die Möglichkeit, sich in simulierten mündlichen Prüfungen auch auf diesen Teil der Examensprüfung gezielt vorbereiten zu können.
Während der gesamten Examensvorbereitungszeit besteht weiterhin das Beratungsangebot der "Klausurenklinik", anders als in der ersten Studienhälfte jetzt nach Fachsäulen aufgeteilt.