Veranstaltungstypen im Studium

Die Lehrveranstaltungen an der Bucerius Law School finden in verschiedenen Formen statt. Grundsätzlich wird der Pflichtstoff in Vorlesungen vermittelt, wobei auf den Dialog zwischen  Professoren, Dozenten und Studierenden großer Wert gelegt wird. In den ersten vier Trimestern werden die Vorlesungen zudem von Kleingruppen begleitet, in denen maximal 20 Studierende den Stoff der Vorlesung wiederholen, vertiefen und an konkreten Fällen üben. Weitere Veranstaltungsformen sind Kolloquien und Seminare, in denen in zumeist kleineren Gruppen vertieft ein Thema behandelt und von den Studierenden die aktive Beteiligung auch in Form von Referaten und schriftlichen Arbeiten verlangt wird.

Die Studierenden können sich über ein individualisiertes Campus Management System für alle Lehrveranstaltungen anmelden, ihre Lieblingskleingruppe auswählen, ihren aktuellen Wochenstundenplan einsehen, Materialien zur Vor- und Nachbereitung herunterladen, sich über ihre Noten und kurzfristige Änderungen informieren sowie alle Veranstaltungen ausführlich evaluieren. Die Dozenten sehen nicht nur die Namen, sondern auch die Fotos ihrer Veranstaltungsteilnehmer und können diesen Nachrichten zukommen lassen, so dass von Anfang an eine persönliche Betreuung gewährleistet ist.

Die Veranstaltungstypen im Einzelnen:

Pflichtveranstaltungen

Jeder Studierende muss an den Pflichtveranstaltungen teilnehmen, um den LL.B. zu erlangen. Dazu gehören auch alle für die Zulassung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlichen Lehrveranstaltungen in den großen Rechtsbereichen Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht sowie darin abzulegende Übungen für Fortgeschrittene. Diese setzt sich aus einer Hausarbeit und einer Klausur zusammen.

Darüber hinaus ist aufgrund des wirtschaftlich und international ausgerichteten Profils der Bucerius Law School die Teilnahme an der  wirtschaftswissenschaftlichen Vorlesung „Einführung in die Wirtschaftswissenschaften“ ebenso obligatorisch wie der Besuch der  englischsprachigen Veranstaltungen „Introduction to Legal English“ und „Foundations of Contract Law“. Die vorlesungsbegleitenden Kleingruppen gehören ebenfalls zum Pflichtprogramm des Jurastudiums an der Bucerius Law School.

Wahlveranstaltungen

Neben den genannten Pflichtveranstaltungen erfordert der LL.B. die erfolgreiche Teilnahme an einer bestimmten Zahl von Wahlveranstaltungen, wobei bis zu 30 Prozent der Abschlussnote aus diesem Bereich stammen können. Wahlveranstaltungen sind i.d.R. juristische oder fachsprachliche Veranstaltungen. Im ersten Studienjahr ist die Zahl der belegbaren Wahlveranstaltungen auf solche im Wert von neun Credit Points beschränkt, damit sich die Studierenden auf die wichtigen Pflichtfächer konzentrieren und so die Grundlagen für das weitere Studium legen können. Wird die Prüfung in einem Wahlfach nicht bestanden, so besteht keine Wiederholungsmöglichkeit. Die Studierenden können jedoch ein anderes oder das selbe Fach ein zweites Mal belegen, um die nötigen Credit Points zu sammeln.

Kurse und Übungen

Die dritte Veranstaltungsgruppe sind Kurse und Übungen, für die im Rahmen des LL.B. keine Credit Points verliehen werden. Ihr Besuch ist freiwillig und dient der Vertiefung persönlicher Interessen der Studierenden. Zu dieser Gruppe gehören u.a. die allgemeinen, d.h. nicht rechtsspezifischen Sprachkurse (etwa Anfängerkurse in Französisch und Spanisch) und fakultative Übungsveranstaltungen zu juristischen Vorlesungen.

Studium generale

Um den LL.B. zu erlangen, müssen die Studierenden der Bucerius Law School nicht nur an juristischen Lehrveranstaltungen teilnehmen, sondern auch 40 Veranstaltungen aus dem fächerübergreifenden Qualifikationsangebot des Studium generale belegen. Dafür erhält der Studierende acht Credit Points. Die Veranstaltungen sollen bis zum Ende des 6. Trimesters absolviert sein. Für dieses Studienangebot wird der Mittwochnachmittag grundsätzlich von juristischen Veranstaltungen freigehalten.

Ziel des Studium generale ist es, den Studierenden in Ergänzung zum juristischen Fachstudium zusätzliche Kenntnisse und Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, die ihre Allgemeinbildung vertiefen und ihre Persönlichkeitsentwicklung fördern. Das Studium generale gibt Einblick in die Themen und Fragestellungen, Deutungs- und Erklärungsmodelle diverser nichtjuristischer Fachdisziplinen und trägt damit zur Erweiterung des fächerübergreifenden Bildungshorizonts der Studierenden bei. Es vermittelt den Studierenden eigenständiges und kritisches Denken in Zusammenhängen und fördert ihr Verantwortungsbewusstsein, ihre Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit ebenso wie ihre sozialen, kommunikativen, kulturellen und internationalen Kompetenzen. Das Studium generale der Bucerius Law School bietet ein Studienprogramm in folgenden Bereichen an:

  • Geschichte, Philosophie & Gesellschaft,
  • Wirtschaft, Politik & Internationale Beziehungen,
  • Kunst & Kultur,
  • Natur & Technik,
  • Soft Skills.

 Website des Studium generale der Bucerius Law School...