Trimesterstruktur

Das Studienjahr an der Bucerius Law School gliedert sich im Gegensatz zum traditionellen juristischen Studium an staatlichen Universitäten nicht in zwei Semester, sondern in drei Trimester, die jeweils zwölf Wochen dauern.

In den ersten zehn Wochen finden die Lehrveranstaltungen statt. In der elften Woche werden die Abschlussprüfungen in allen Wahlveranstaltungen geschrieben, in der zwölften Woche die Klausuren der Pflichtveranstaltungen. Eine kurze Weihnachtspause, etwas längere Oster- und lange Sommerferien, in denen Hausarbeiten und Praktika angeboten werden, gliedern das typische Studienjahr wie folgt:

  • Herbsttrimester: Oktober bis Dezember
  • Frühjahrstrimester: Januar bis März
  • Sommertrimester: Ende April bis Mitte Juli

Ablauf des Studiums

12 Trimester + Erste Prüfung

Das Jurastudium an der Bucerius Law School dauert zwölf Trimester (vier Jahre) und ist in die folgenden fünf Abschnitte eingeteilt:

1. Abschnitt: 1. bis 6. Trimester - Grundstudium

Propädeutikum

Zu Beginn des Studiums erwartet die Studierenden ein Propädeutikum, das den Einstieg in das Jurastudium erleichtern soll. Nach der feierlichen Eröffnung des Studienjahres lernen die Ersttrimester die Hochschule mit ihren verschiedenen Einrichtungen kennen und erkunden in einer Rallye durch Hamburg ihre neue Umgebung. In einem speziell konzipierten Einführungskurs in die Rechtswissenschaft sollen sich die Studierenden ihrem Studienfach nähern und feststellen, wieviel sie bereits von der Juristerei wissen. Außerdem wird durch Besuche in Kanzleien, Wirtschaftsunternehmen und Gerichten bereits ein erster Einblick in die Praxis ermöglicht.

Grundstudium und Zwischenprüfung

Nach dem Propädeutikum folgt das sechstrimestrige Grundstudium, in dem vor allem Pflicht- und auch erste Wahlveranstaltungen stattfinden (zu den Veranstaltungstypen...). Das Grundstudium muss mit der Zwischenprüfung erfolgreich beendet werden (vgl. dazu unteres Schaubild und ZwiSchwerPO). Die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Verleihung des LL.B., die Teilnahme am Schwerpunktstudium und die Meldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung. Sie ist studienbegleitend und setzt sich aus bestimmten Pflichtfächern der ersten beiden Studienjahre aus den Bereichen Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht zusammen. Näheres regeln §§ 2ff. der ZwiSchwerPO. Die Veranstaltungen im Sinne der Zwischenprüfung sind als solche durch die Fußnote "Zwischenprüfung" gekennzeichnet.

2. Abschnitt: 7. Trimester - Ausland

Auslandsstudium

Nach dem sechsten Trimester (also nach dem Ende des zweiten Studienjahres) müssen die Studierenden obligatorisch ein Semester oder ein Trimester an einer unserer Partnerhochschulen ausländisches Recht studieren. Dieses Auslandsstudium muss einen Umfang von durchgehend acht Wochenstunden haben (zehn Wochenstunden, wenn der Studienaufenthalt weniger als drei Monate dauert) und es muss mindestens ein Leistungsnachweis erlangt werden. Damit kann das Auslandsstudium auch im Rahmen der Freiversuchsregelung vom Landesjustizprüfungsamt anerkannt werden. Die Bucerius Law School bietet ihren Studierenden eine ausreichende Zahl von Studienplätzen vor allem an anglo-amerikanischen, französisch- und spanischsprachigen Hochschulen zur Auswahl. Bei der Organisation des Auslandsstudiums werden die Studierenden vom International Office der Hochschule beraten.

3. Abschnitt: 8. bis 10. Trimester - Schwerpunktstudium

Schwerpunktstudium

Zurück in Hamburg erfolgt, neben letzten Pflichtvorlesungen, vom achten bis zum zehnten Trimester ein Schwerpunktstudium in einem der sieben folgenden Schwerpunktbereiche (vgl. auch § 11 ZwiSchwerPO):

  1. Schwerpunktbereich I: Europäisches und Internationales Recht
  2. Schwerpunktbereich II: Unternehmen und Steuern
  3. Schwerpunktbereich III: Wirtschaft, Arbeit und Soziales
  4. Schwerpunktbereich IV: Wirtschaft, Medien und Verwaltung
  5. Schwerpunktbereich V: Wirtschaftsstrafrecht
  6. Schwerpunktbereich VI: Recht des internationalen Handels
  7. Schwerpunktbereich VII: Grundlagen des Rechts

Bachelorarbeit

In den Sommerferien nach dem neunten Trimester fertigen die Studierenden die Bachelorarbeit an. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen. Die Studierenden sollen durch die Anfertigung der Bachelorarbeit nachweisen, dass sie fähig sind, wissenschaftlich zu arbeiten und sich ein selbständiges Urteil zu bilden. Die Bachelorarbeit ist gleichzeitig die Seminararbeit im Rahmen der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung.

Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Im zehnten Trimester legen die Studierenden im gewählten Schwerpunkt die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ab (Teil der Ersten Prüfung). Die Schwerpunktbereichsprüfung hat bestanden, wer im gewählten Schwerpunktbereich bis zum Ende des Schwerpunktstudiums an Lehrveranstaltungen in einem Umfang von mindestens 19 Trimesterwochenstunden teilgenommen und zwei der drei Prüfungsteile (Klausur, mündlich Prüfung und Seminar) der universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit Erfolg absolviert und darin eine Gesamtleistung von mindestens vier Punkten erbracht hat (siehe auch Schaubild unten).

Praktische Studienzeiten

Voraussetzung sowohl für die Zulassung zur Ersten Prüfung wie für die Verleihung des LL.B. ist, dass die Studierenden an praktischen Studienzeiten (Praktika) von mindestens dreimonatiger Dauer teilgenommen haben. Sie sollen dabei einen Einblick in die Rechtspraxis gewinnen und Gelegenheit zu einer ihrem Ausbildungsstand entsprechenden eigenen Tätigkeit erhalten. Als Ausbildungsstellen kommen neben Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden in erster Linie Rechtsanwaltskanzleien, Notariate, Unternehmen und Verbände in Betracht. Das erste Praktikum soll nach dem dritten Trimester in Deutschland, ein zweites – im In- oder Ausland – nach dem sechsten Trimester erfolgen. Das Career Office der Bucerius Law School unterstützt ihre Studierenden, indem sie den direkten Kontakt zu einer Vielzahl von Partnerinstitutionen vermittelt, die Praktikumsplätze anbieten. Praktika können daneben auch in Eigeninitiative arrangiert werden.

Verleihung des Bachelor of Laws (LL.B.)

Nach dem zehnten Trimester wird den Studierenden der Grad eines Bachelor of Laws (LL.B.) verliehen. Die Verleihung erfolgt nicht aufgrund einer Abschlussprüfung, sondern setzt sich aus den Studienleistungen während der ersten zehn Trimester zusammen. Nähere Informationen unter "Abschlüsse".

4. Abschnitt: 11. bis 12. Trimester - EVP

Examensvorbereitungsprogramm (EVP)

Nach dem Erwerb des LL.B. im zehnten Trimester bietet die Bucerius Law School ihren Studierenden schwerpunktmäßig im elften und zwölften Trimester eine intensive Vorbereitung auf die Staatliche Pflichtfachprüfung (Teil der Ersten Prüfung): Das Examensvorbereitungsprogramm (EVP), das den Besuch eines externen Repetitoriums überflüssig macht. Konzipiert und organisiert wird das EVP vom in der Hochschule ansässigen  Zentrum für Juristisches Lernen.

Das EVP besteht aus dem Lehrprogramm in zwei Hauptteilen, dem Examensklausurenkurs sowie ergänzenden Angeboten:

Bereits nach der Rückkehr der Studierenden aus dem Ausland erfolgt im dritten Studienjahr der erste Teil des Examensvorbereitungsprogramms (EVP I). Parallel zu der Ausbildung im Wahlschwerpunkt wird in diesen EVP-Kursen der bisher gelernte Stoff des Grundstudiums aufgefrischt, vertieft und angewandt.

Der zweite Teil des Examensvorbereitungsprogramms (EVP II) stellt das Kernstück dar, in dem innerhalb eines Zeitraums von ca. zehn Monaten der gesamte examensrelevante Stoff intensiv vermittelt sowie in Mini- und Kleingruppenarbeit eingeübt wird. Durch das Prinzip der Verblockung ist die Konzentration auf jeweils ein Teilrechtsgebiet möglich.  

Parallel zum EVP II läuft der Examensklausurenkurs, in dem wöchentlich eine Examensübungsklausur (ExÜ) unter examensähnlichen Bedingungen gestellt und innerhalb einer Woche korrigiert wird. Die Korrektur der ExÜ erfolgt zentral durch Korrektoren des ZJL und wird in regelmäßigen Abständen durch das Angebot von "Tandemkursen" (angeleitete gegen­seitige Korrektur durch die Studierenden) begleitet. Die Besprechung der Examensklausur wird verbunden mit einem Fallbesprechungskurs, in dem aktuelle höchstrichterliche Urteile behandelt werden.  

In der Zeit zwischen Beendigung der schriftlichen Examensklausuren und dem Beginn der mündlichen Prüfung besteht die Möglichkeit, sich in simulierten mündlichen Prüfungen auch auf diesen Teil der Examensprüfung gezielt vorbereiten zu können.  

Während der gesamten Examensvorbereitungszeit besteht weiterhin das Beratungs­angebot der "Klausuren­klinik", anders als in der ersten Studienhälfte jetzt nach Fachsäulen aufgeteilt.

5. Abschnitt: Erste Prüfung

Erste Prüfung (das erste juristische Staatsexamen)

Mit der Beendigung des zwölftrimestrrigen Studienprogramms an der Bucerius Law School sind die Studierenden optimal auf die Erste Prüfung vorbereitet.

Zu den Einzelheiten und Voraussetzugen der Ersten Prüfung, gehen Sie bitte zu "Abschlüsse"...

Studienordnungen