Schwerpunktstudium
Zurück in Hamburg erfolgt, neben letzten Pflichtvorlesungen, vom achten bis zum zehnten Trimester ein Schwerpunktstudium in einem der sieben folgenden Schwerpunktbereiche (vgl. auch § 11 ZwiSchwerPO):
- Schwerpunktbereich I: Europäisches und Internationales Recht
- Schwerpunktbereich II: Unternehmen und Steuern
- Schwerpunktbereich III: Wirtschaft, Arbeit und Soziales
- Schwerpunktbereich IV: Wirtschaft, Medien und Verwaltung
- Schwerpunktbereich V: Wirtschaftsstrafrecht
- Schwerpunktbereich VI: Recht des internationalen Handels
- Schwerpunktbereich VII: Grundlagen des Rechts
Bachelorarbeit
In den Sommerferien nach dem neunten Trimester fertigen die Studierenden die Bachelorarbeit an. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen. Die Studierenden sollen durch die Anfertigung der Bachelorarbeit nachweisen, dass sie fähig sind, wissenschaftlich zu arbeiten und sich ein selbständiges Urteil zu bilden. Die Bachelorarbeit ist gleichzeitig die Seminararbeit im Rahmen der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung.
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Im zehnten Trimester legen die Studierenden im gewählten Schwerpunkt die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ab (Teil der Ersten Prüfung). Die Schwerpunktbereichsprüfung hat bestanden, wer im gewählten Schwerpunktbereich bis zum Ende des Schwerpunktstudiums an Lehrveranstaltungen in einem Umfang von mindestens 19 Trimesterwochenstunden teilgenommen und zwei der drei Prüfungsteile (Klausur, mündlich Prüfung und Seminar) der universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit Erfolg absolviert und darin eine Gesamtleistung von mindestens vier Punkten erbracht hat (siehe auch Schaubild unten).
Praktische Studienzeiten
Voraussetzung sowohl für die Zulassung zur Ersten Prüfung wie für die Verleihung des LL.B. ist, dass die Studierenden an praktischen Studienzeiten (Praktika) von mindestens dreimonatiger Dauer teilgenommen haben. Sie sollen dabei einen Einblick in die Rechtspraxis gewinnen und Gelegenheit zu einer ihrem Ausbildungsstand entsprechenden eigenen Tätigkeit erhalten. Als Ausbildungsstellen kommen neben Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden in erster Linie Rechtsanwaltskanzleien, Notariate, Unternehmen und Verbände in Betracht. Das erste Praktikum soll nach dem dritten Trimester in Deutschland, ein zweites – im In- oder Ausland – nach dem sechsten Trimester erfolgen. Das Career Office der Bucerius Law School unterstützt ihre Studierenden, indem sie den direkten Kontakt zu einer Vielzahl von Partnerinstitutionen vermittelt, die Praktikumsplätze anbieten. Praktika können daneben auch in Eigeninitiative arrangiert werden.
Verleihung des Bachelor of Laws (LL.B.)
Nach dem zehnten Trimester wird den Studierenden der Grad eines Bachelor of Laws (LL.B.) verliehen. Die Verleihung erfolgt nicht aufgrund einer Abschlussprüfung, sondern setzt sich aus den Studienleistungen während der ersten zehn Trimester zusammen. Nähere Informationen unter "Abschlüsse".