Bucerius Law School: Zwei Abschlüsse

An der Bucerius Law School sind zwei Abschlüsse möglich:

  • Bachelor of Laws (LL.B.) nach Bologna
  • Erste Prüfung (das erste juristische Staatsexamen) nach den gesetzlichen Vorgaben für die volljuristische Ausbildung

Qualitätsmerkmal Staatsexamen

Da die Erste Prüfung als Staatsexamen von den juristischen Prüfungsämtern der Bundesländer abgenommen werden, sind die Ergbnisse gut vergleichbar.

Bundesweit liegt der Durchnitt in der Ersten Prüfung bei unter 6 Punkten. Der Anteil der Prädikatsexamenskandiaten liegt bei etwa 20 Prozent.

Anders an der Bucerius Law School: Ihre Absolventen liegen mit rund drei Viertel Prädikatsexamina und einem Notendurchschnitt von über 10 Punkten weit über dem Bundesdurchschnitt.

Die Abschlüsse

Die juristische Ausbildung an der Bucerius Law School hat ein doppeltes Ziel: Zum einen führt sie nach zehn Trimestern zum akademischen Titel des Bachelor of Laws (LL.B.) ( akkreditiert) , der den Studierenden von der Hochschule auf Basis ihrer Studienleistungen während des gesamten Studiums verliehen wird.

Zum anderen bereitet sie auf die Erste Prüfung, das erste juristische Staatsexamen, vor, eine Voraussetzung für eine volljuristische Tätigkeit. 95 Prozent der Studierenden der Bucerius Law School gehen nicht nach dem Erwerb des LL.B. ab, sondern studieren weiter und melden sich zur Ersten Prüfung. Die Erste Prüfung gliedert sich in eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung, die von den Hochschulen abgenommen wird, und die staatliche Pflichtfachprüfung, die vom  Justizprüfungsamt der Freien und Hansestadt Hamburg abgenommen wird. 

Bachelor of Laws (LL.B.)

Die Bucerius Law School vergibt als zusätzlichen Abschluss zur Ersten Prüfung (das juristische Staatsexamen) den Grad eines Bachelor of Laws (LL.B.). Der LL.B. wird nicht aufgrund einer Abschlussprüfung verliehen, sondern setzt sich aus den Studienleistungen während der ersten zehn Trimester zusammen. Hierzu bedient sich die Hochschule des europaweit eingesetzten Systems der Leistungspunkte, den so genannten Credit Points. Der Erfolg im LL.B. hängt für die Studierenden durch das System der Leistungspunkte – anders als in der Ersten Prüfung – also nicht von einer einzelnen Prüfung ab, sondern erfordert ein über drei Jahre konstant erfolgreiches Studium.

Die Vergabe von Credit Points orientiert sich an der Arbeitsbelastung der Studierenden. Dabei entspricht ein Credit Point einem zeitlichen Aufwand von 30 Stunden. Die Bucerius Law School geht davon aus, dass jede Präsenzstunde die doppelte Zeit an Vor- und Nachbereitung für die Studierenden bedeutet. Eine dreistündige Veranstaltung erfordert also wöchentlich einen Arbeitsaufwand von 3 x 3 = 9 Stunden. Das sind in einem Trimester (zehn Wochen Veranstaltungszeit) 90 Stunden. Wenn der Student die Abschlussklausur besteht, vergibt die Hochschule für diese Veranstaltung drei Credit Points. Ein Seminar, bei dem zusätzlich noch eine Seminararbeit zu erstellen ist, erhält dabei entsprechend mehr Credit Points als eine Vorlesung mit gleicher Stundenzahl.

Die Credit Points werden unterteilt in solche, für deren Erwerb das Bestehen einer benoteten Prüfung erforderlich ist (benotete Credit Points: grundsätzlich für alle Prüfungen in den Pflichtvorlesungen, Wahlveranstaltungen, sowie für die anzufertigende Bachelorarbeit), und solche, für die der Nachweis der Teilnahme erbracht werden muss (sonstige Credit Points: beispielsweise für alle vorlesungsbegleitenden Kleingruppen, das Studium generale, die Praktika und das Auslandsstudium). Insgesamt sind 200 Credit Points für den LL.B. erforderlich, davon 150 benotet. Die Note einer einzelnen Prüfung geht hierbei mit dem Gewicht der Credit Points, die der jeweiligen Veranstaltung zugeordnet sind, in die Endnote des LL.B. ein. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Credit Points, die in den einzelnen Fächern vergeben werden: Aktuelle Übersicht Leistungspunkte (pdf)

Bitte beachten Sie zum Thema LL.B. bitte auch den Bereich "Jura und Bologna".

LL.B. und Berufsaussichten

Der Bachelor der Bucerius Law School eröffnet Studierenden, die nicht an einer rein juristischen oder volljuristischen Tätigkeit interessiert sind, die Möglichkeit, in ihren Ausbildungsweg ein solides und kompaktes juristisches Studium mit persönlichkeitsbildenden, wirtschaftlichen und internationalen Komponenten zu integrieren. Die Ausbildung kann dann um einen Masterstudiengang ergänzt werden und/oder später Tätigkeiten ergriffen werden, in denen ein juristisches Grundverständnis wichtig ist. Der  "Bucerius/WHU Master of Law and Business" ist beispielsweise ein solches Ergänzungsangebot.

Etwa 5 Prozent der Studierenden der Bucerius Law School verlassen die Hochschule mit dem LL.B., ohne das Staatsexamen absolviert zu haben. Diese Absolventen haben ganz unterschiedliche Wege eingeschlagen, beispielsweise:

  • Einstieg bei der Unternehmensberatung McKinsey als Junior Fellow,
  • Einstieg beim Verlag MairDumont als Senior Business Development Manager,
  • Praktikum bei der Unternehmensberatung Roland Berger,
  • Masterstudium an der ESCP Europe - School of Management,
  • Mediziner, der nach dem ersten medizinischen Staatsexamen den LL.B. erfolgreich abgeschlossen hat, im Anschluss das Medizinstudium fortgesetzt hat, um in der internationalen Gesundheitsadministration zu arbeiten.
  • Geisteswissenschaftler mit dem Berufsziel Journalismus, der vor einem Volontariat den LL.B. erfolgreich abgeschlossen hat.

Dies ist die große Chance, die im Bologna-Prozess liegt. Studierende werden in Zukunft die Möglichkeit haben, sich – europaweit anerkannt – ihren Ausbildungsweg wie nach einem Baukastenprinzip zusammenzusetzen.

Erste Prüfung (Staatsexamen)

Das Studium an der Bucerius Law School bereitet in erster Linie auf die Erste Prüfung, das erste juristische Staatsexamen, vor, das nach wie vor eine Voraussetzung für die volljuristischen Berufe ist (vgl. dazu "Struktur der juristischen Ausbildung"...). Das Studienprogramm und die Studienordnung (LL.B.-Studienordnung) an der Bucerius Law School richten sich daher nach der maßgeblichen staatlichen Vorgabe, die für die Ablegung der Ersten Prüfung ausschlaggebend ist, nämlich dem Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG).

Danach unterteilt sich die Erste Prüfung in eine "Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung" (siehe "Das Studium: Ablauf", 8. bis 10. Trimester) und eine "Staatliche Pflichtfachprüfung" (siehe zweites Schaubild unten). Zuvor muss u.a. eine studienbegleitende Zwischenprüfung (siehe erstes Schaubild unten) mit Erfolg absolviert worden sein. Diese und die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung sind im Einzelnen in der Prüfungsordnung der Bucerius Law School für die Zwischenprüfung und die Schwerpunktbereichsprüfung gem. §§ 4 und 30ff. HmbJAG geregelt (zu finden unter "Studienordnungen"...). Die Staatliche Pflichtfachprüfung gliedert sich in sechs Klausuren aus dem Pflichtfachbereich und eine mündliche Prüfung. Die Erste Prüfung hat bestanden, wer die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die Staatliche Pflichtfachprüfung bestanden hat.

Die Gesamtnote der Ersten Prüfung setzt sich zu 30 Prozent aus der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung und zu 70 Prozent aus der Staatlichen Pflichtfachprüfung zusammen. Weitere Informationen über die Erste Juristische Staatsprüfung erhalten Sie auch auf den Seiten des  Hamburger Justizprüfungsamtes...