Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, müssen
- die nebenstehenden persönlichen Voraussetzungen zutreffen,
- die folgenden Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Mai (Poststempel) des jeweiligen Bewerbungsjahres ausgefüllt bzw. an die nebenstehende Adresse geschickt werden.
Sie erhalten nach Eingang der Unterlagen von der Bucerius Law School eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Die Bearbeitung der Bewerbung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Unterlagen und der Zahlung der Bewerbungs-/Teilnahmegebühr (Verrechnungsscheck/Überweisung) von 80,- Euro.
Bitte übersenden Sie nur die von uns benötigten Unterlagen. Verzichten Sie auf nicht geforderte Dokumente wie Praktikumszeugnisse, andere außer den geforderten Sprachzertifikaten o.ä. Verzichten Sie bitte auch auf die Verwendung von Schnellheftern, Bewerbungsmappen, Prospekthüllen etc.
Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, benötigen wir von Ihnen:


