Persönliche Voraussetzungen

Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, müssen Studieninteressierte die folgenden persönlichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Studieninteressierte müssen im Jahr der Bewerbung oder früher das Abitur oder einen vergleichbaren internationalen/ausländischen Abschluss ablegen, bzw. abgelegt haben.
  • Studieninteressierte dürfen zum potentiellen Studienbeginn an der Bucerius Law School (1. Oktober) nicht mehr als zwei Semester an einer anderen Universität in Deutschland im Studiengang Rechtswissenschaft eingeschrieben gewesen sein.
  • Studieninteressierte müssen die deutsche Sprache fließend beherrschen, da das Studium vorwiegend auf deutsch vermittelt wird.

Adresse

Bucerius Law School
Studentische Angelegenheiten
Postfach 30 10 30
20304 Hamburg

Wie bewerben?

Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, müssen

  • die nebenstehenden persönlichen Voraussetzungen zutreffen,
  • die folgenden Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Mai (Poststempel) des jeweiligen Bewerbungsjahres ausgefüllt bzw. an die nebenstehende Adresse geschickt werden.

Sie erhalten nach Eingang der Unterlagen von der Bucerius Law School eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Die Bearbeitung der Bewerbung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Unterlagen und der Zahlung der Bewerbungs-/Teilnahmegebühr (Verrechnungsscheck/Überweisung) von 80,- Euro.

Bitte übersenden Sie nur die von uns benötigten Unterlagen. Verzichten Sie auf nicht geforderte Dokumente wie Praktikumszeugnisse, andere außer den geforderten Sprachzertifikaten o.ä. Verzichten Sie bitte auch auf die Verwendung von Schnellheftern, Bewerbungsmappen, Prospekthüllen etc.

Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, benötigen wir von Ihnen:

1. Online-Bewerbungsbogen

Unter "Start Bewerbung" erhalten Sie Zugang zum Bewerbungssystem. Melden Sie sich dort an. Sie erhalten dann Zugriff auf den Online-Bewerbungsbogen, in den Sie vorwiegend biographische Angaben eintragen müssen.

Wenn Sie den Online-Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt und freigegeben haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem pdf-Formular. Sie drucken dieses pdf-Formular aus, lesen es aufmerksam durch und unterschreiben es. Dieses Formular senden Sie uns dann zusammen mit den anderen notwendigen Unterlagen (s.u.) zu.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise beim Ausfüllen des Bewerbungsbogens:

  • Der Fragebogen dient der Auswahlkommission zur Vorbereitung auf das Gespräch im Rahmen des mündlichen Auswahltests. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Sie sind nur den Mitgliedern der Auswahlkommission sowie dem Studentensekretariat zugänglich.
  • Die Auswahlkommission erhält Ihr Foto zusammen mit dem Fragebogen. Im Falle eines Studienplatzangebotes wird das Foto auf Ihren Studentenausweis gedruckt.
  • Benennen Sie das Foto bitte folgendermaßen: nachname_vorname.jpg
    Benutzen Sie insgesamt nicht mehr als 30 Zeichen.

2. Abiturzeugnis (kann nachgereicht werden)

Das Abiturzeugnis muss in beglaubigter Kopie eingereicht werden. Ihre Abiturnote fließt zu einem Drittel in das Ergebnis des schriftlichen Auswahlverfahrens mit ein.

Nachreichen des Abiturzeugnisses: Wenn Sie bis zum 15. Mai noch kein Abiturzeugnis erhalten werden, reichen Sie es zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach, spätestens am Tag des schriftlichen Auswahlverfahrens. Sollte Ihr Abiturzeugnis an diesem Tag nicht vorliegen, können Sie nicht am Auswahlverfahren teilnehmen. 

Ein Numerus Clausus (N.C.) besteht nicht. Sie müssen also keine Mindestnote vorweisen, um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden.

Sonderfall: Internationaler / ausländischer Schulabschluss

Es ist kein Problem, sich mit einem internationalen / ausländischen Schulabschluss an der Bucerius Law School zu bewerben. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

a) Internationaler / ausländischer Schulabschluss

Statt des Abiturtzeugnisses können Sie auch ein internationales/ausländisches Äquivalent einreichen. Es gelten ansonsten die gleichen Hinweise wie unter 2. Hinzu kommt folgendes Erfordernis:

Bei im Ausland erworbener Hochschulreife ist für die Bewerbung an der Bucerius Law School als private Hochschule ein Nachweis der Gleichstellung zur Allgemeinen Hochschulreife (Anerkennung nach deutschem Recht) mit Angabe der Durchschnittsnote durch das "SchulinformationsZentrum" bei der Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg (entspricht dem Bildungsministerium in anderen Bundesländern) erforderlich. Gleiches gilt für das in Deutschland erworbene internationale Baccalaureate-Diplom.

Kontakt zum SchulinformationsZentrum Hamburg (SIZ):
Peter Lamp
Hamburger Str. 41
Tel.: (040) 4 28 99 - 22 11
Fax: (040) 4 28 63 - 27 28
E-Mail:  SchuIinformationsZentrum(at)bsb.hamburg(dot)de;  Peter.Lamp(at)bsb.hamburg(dot)de
Website:  www.hamburg.de/siz

Wichtige Hinweise:

  • Nennen Sie bitte unbedingt bei der Einreichung Ihres Zeugnisses als Grund, dass Sie beabsichtigen, sich an einer privaten Hochschule (Bucerius Law School) zu bewerben. Sollten Sie das nicht tun, wird die Anerkennung wegen Nichtzuständigkeit abgelehnt. Hintergrund ist, dass für das Studium an staatlichen Hochschulen diese die Anerkennung selbst durchführen.
  • Berücksichtigen Sie, dass die Anerkennungsprozedur bis zu fünf Wochen in Anspruch nehmen kann.
  • Der Nachweis muss uns spätestens mit Ihrer Annahme des Studienplatzes vorliegen; Sie können ansonsten nicht zum Studium zugelassen werden.

b) Bei noch nicht vorhandenem internationalen / ausländischen Schulabschluss: Transcript / predicted grades und Umrechnungstabelle

Sollte das ausländische Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, ist ein aktuelles Transcript / predicted grades und eine Umrechnungstabelle über die bisherigen Leistungen bei der Bucerius Law School einzureichen. Eine solche Bescheinigung stellt Ihnen Ihre Schulleitung aus. Bei einer Zulassung zum Studium ist das Abschlusszeugnis vor Studienaufnahme nachzureichen.

Das Transcript / predicted grades muss Folgendes enthalten:

  • mögliche maximal zu erreichende Punktzahl,
  • Ihre erreichte Punktzahl,
  • die minimal zu erreichende Punktzahl, um zu bestehen.  

Bitte beachten Sie, dass Sie auf alle Fälle nach Erhalt Ihres internationalen / ausländischen Abschlusszeugnisses dieses auch noch anerkennen lassen müssen (vgl. a).

3. Sprachzertifikat (kann nachgereicht werden)

Jeder Bewerber muss ohne Ausnahme englische Sprachkenntnisse durch eines der folgenden von der Bucerius Law School akzeptierten Sprachzertifikate nachweisen. Dies gilt auch für Absolventen einer englischsprachigen Schule sowie für Staatsbürger eines englischsprachigen Landes. Die Bucerius Law School akzeptiert nur die angegebenen Sprachzertifikate. Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, ist das jeweilig geforderte Mindestergebnis zu erreichen. Das eingereichte Sprachzertifikat darf zu Beginn des ersten Trimesters an der Bucerius Law School (1. Oktober) nicht älter als zwei Jahre sein.

Nachreichen des Sprachzertifikats: Wenn Sie am 15. Mai noch kein Sprachzertifikat haben, können Sie es nachreichen. Dann müssen Sie bis zum 15. Mai aber auf jeden Fall eine Anmeldebestätigung einreichen. Das Sprachzertifikat muss uns spätestens am Tag des schriftlichen Auswahlverfahrens vorliegen. Sollte das Sprachzertifikat an diesem Tag nicht vorliegen, können Sie nicht am Auswahlverfahren teilnehmen. 

  • NEU: Institutional TOEFL (ITP)
    • Alternativ zum IELTS, CPE, CAE oder TOEFL kann der kürzere und preisgünstigere "Institutional TOEFL (ITP)" an der Bucerius Law School abgelegt werden.
    • Die Prüfung besteht aus den Aufgabenteilen "reading comprehension", "listening comprehension" sowie "grammar & structure", auf die Teile "test of written English" und den gesprochenen Teil wird verzichtet.
    • Die Bucerius Law School hat mit der WHU - Otto Beisheim School of Management und der European Business School (EBS) vereinbart, dass der ITP gegenseitig anerkannt wird. Falls Sie sich also auch an der WHU oder der EBS bewerben, können Sie dort den an der Bucerius Law School absolvierten ITP einreichen.
    • Erforderliches Mindestergebnis: 587 Punkte.
    • Sie erhalten kein herkömmliches TOEFL-Zeugnis, sondern lediglich einen "score", der intern von der Bucerius Law School sowie auch von WHU und EBS akzeptiert wird.
    • Die Prüfung kostet 70,- Euro.
    • Zur Vorbereitung empfehlen wir Ihnen, sich die gängigen TOEFL-Vorbereitungsmaterialien anzusehen.
    • Der ITP kann noch einmal im Juli und ansonsten im Frühjahr 2011 wieder an den Tagen der Informationsveranstaltungen direkt an der Bucerius Law School abgelegt werden. Nährere Informationen...
  • Test of English as a Foreign Language (TOEFL)
    • Erforderliches Mindestergebnis: 95 (internet-based test)
    • Der TOEFL kann weltweit absolviert werden.
    • Informationen zum TOEFL (Termine etc.) erhalten Sie unter www.toefl.org.
    • Beachten Sie bitte, dass entgegen den Angaben des TOEFL-Instituts die TOEFL-Ergebnisse in der Regel erst nach vier Wochen übersandt werden.
    • Institution Code der Bucerius Law School: 7181
  • Certificate of Proficiency in English (CPE)
    • Erforderliches Mindestergebnis: Grade A, B oder C
    • Der CPE wird grundsätzlich zweimal jährlich angeboten, jeweils im Juni und Dezember. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Testzentren gibt es überall in Deutschland.
    • Informationen zum Test (Termine etc.) erhalten Sie unter http://www.cambridgeesol.org/exams/cpe.htm
  • Cambridge Advanced Examination (CAE)
    • Erforderliches Mindestergebnis: Grade A, B oder C
    • Der CAE wird grundsätzlich dreimal jährlich angeboten, jeweils im März, Juni und Dezember. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Testzentren gibt es überall in Deutschland.
    • Informationen zum Test (Termine etc.) erhalten Sie unter http://www.cambridgeesol.org/exams/cae.htm.

4. Bewerbungs-/Teilnahmegebühr

Voraussetzung für die Zulassung zum Auswahlverfahren ist schließlich die Entrichtung eines Betrages in Höhe von 80,- Euro.

Die Bewerbungs-/Teilnahmegebühr kann per Scheck oder durch Überweisung auf folgendes Konto entrichtet werden:

Bucerius Law School
Konto Nr. 1280 126 663
BLZ 200 505 50
Hamburger Sparkasse

Für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN DE39200505501280126663
BIC HASPDEHHXXX

Bitte geben Sie als Verwendungszweck an:
"<Nachname, Vorname>, Gebühr für das Auswahlverfahren".

Der Eingang der Bewerbungs-/Teilnahmegebühr muss innerhalb einer Woche nach postalischem Eingang der Bewerbung bei uns erfolgen.

Finanzielle Unterstützung für Bewerber

Liebe Bewerber,

in unserer Studentenvollversammlung gab es Diskussionen um die Kosten für unser Bewerbungsverfahren. Wir Studenten würden uns über möglichst viele Bewerber freuen - unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten. Deswegen haben wir ein kleines Förderprogramm aufgelegt, das von uns selbst verantwortet wird. Schreibt mir einfach eine E-Mail, wenn ihr glaubt, dass euch finanzielle Unterstützung bei der Bewerbung sehr helfen würde. Ich schicke euch dann gerne die Details zu und stehe natürlich auch für Fragen zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Christian Süß
E-Mail: christian.suess(at)law-school(dot)de