Termine & Grundsätzliches
Zweistufiges Auswahlverfahren – kein N.C.
Die Bucerius Law School nimmt einmal im Jahr zu Mitte September rund 100 neue Studienanfänger auf, die durch ein schriftliches (1. Stufe) und mündliches (2. Stufe) Auswahlverfahren in Hamburg ausgewählt werden.
Bei dieser Auswahl zählt ausschließlich die bestmögliche Eignung für das Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School – finanzielle Leistungsfähigkeit spielt keine Rolle.
Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Auswahlverfahren ist jährlich der 15. Mai. Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, sind nur relativ niedrige Hürden zu überwinden. Es erfolgt beispielsweise keine Vorauswahl der Bewerber nach der Duchschnittsnote (N.C.). Auch Studieninteressierte, die keine hervorragenden Schulleistungen erbracht haben, können erfolgreich im Auswahlverfahren und im Studium sein und sollten daher keine Scheu haben, sich zu bewerben.
Auswahlkriterien
Berufswünsche ändern sich im Laufe eines Jurastudiums erfahrungsgemäß mehrere Male. Deswegen wählt die Bucerius Law School ihre Studierenden ganz bewusst nicht im Hinblick auf einen bestimmten juristischen Beruf aus, sondern ausschließlich im Hinblick auf Eignung für ein Jurastudium sowie auf die besonderen Anforderungen für ein Studium an der Bucerius Law School.
Die Teilnehmer am Auswahlverfahren absolvieren zunächst einen eigens für diesen Zweck entwickeltes schriftliches Auswahlverfahren, das Aufschluss über ihre intellektuellen Fähigkeiten geben soll. Das schriftliche Auswahlverfahren wird an zwei Tagen zur Auswahl an mehreren Standorten in Deutschland und im Ausland angeboten, neben Hamburg werden das Berlin, Stuttgart, Frankfurt/Main, München, Düsseldorf sowie New York und London sein. Jedem Datum ist eine bestimmte Stadt zugeordnet (siehe Kasten rechts).
Die 200 besten Kandidaten im schriftlichen Auswahlverfahren werden dann zum mündlichen Auswahlverfahren eingeladen. In Gesprächen, als Zuhörer bei Kurzvorträgen und als Beobachter von Gruppendiskussionen bewerten Professoren und Praktiker, inwieweit die Bewerber in persönlicher Hinsicht den Anforderungen der Bucerius Law School entsprechen. Kriterien sind insbesondere Leistungsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, intellektuelle und soziale Kompetenz und Eigeninitiative. Auch die Fähigkeit, mit anderen Menschen zu kommunizieren, spielt eine wichtige Rolle für das Gesamturteil.
Keine Wiederholung des Auswahlverfahrens
Eine Wiederholung des Auswahlverfahrens ist leider nicht möglich.