- Bewerbungsschluss:
15. Mai 2010 - Schriftliche Auswahl:
Do., 8. Juli 2010 in Hamburg - Mündliche Auswahl:
Fr., 9. Juli 2010 in Hamburg
oder
Sa., 10. Juli 2010 in Hamburg - Versand der Studienplatzangebote oder Absagen:
ab Mitte/Ende Juli - Annahmefrist für den Studienplatz:
14 Tage - Studienbeginn:
Mitte September 2010
Termine 2010
Grundsätze und Kriterien des Auswahlverfahrens
- kein N.C.
- unabhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit
- Eignung für das Jurastudium
- soziale und kommunikative Kompetenzen
- Leistungsbereitschaft
- Verantwortungsbewusstsein
- Eigeninitiative
Termine & Grundsätzliches
Zweistufiges Auswahlverfahren – kein N.C.
Die Bucerius Law School nimmt einmal im Jahr zu Mitte September rund 100 neue Studienanfänger auf, die durch ein schriftliches (1. Stufe) und mündliches (2. Stufe) Auswahlverfahren in Hamburg ausgewählt werden.
Bei dieser Auswahl zählt ausschließlich die bestmögliche Eignung für das Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School – finanzielle Leistungsfähigkeit spielt keine Rolle.
Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Auswahlverfahren ist jährlich der 15. Mai. Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, sind nur relativ niedrige Hürden zu überwinden. Es erfolgt beispielsweise keine Vorauswahl der Bewerber nach der Duchschnittsnote (N.C.). Auch Studieninteressierte, die keine hervorragenden Schulleistungen erbracht haben, können erfolgreich im Auswahlverfahren und im Studium sein und sollten daher keine Scheu haben, sich zu bewerben.
Die Teilnehmer am Auswahlverfahren absolvieren an der Bucerius Law School in Hamburg zunächst einen eigens für diesen Zweck entwickeltes schriftliches Auswahlverfahren, das Aufschluss über ihre intellektuellen Fähigkeiten geben soll.
Die 200 besten Kandidaten im schriftlichen Auswahlverfahren werden dann bereits für den nächsten oder übernächsten Tag zum mündlichen Auswahlverfahren eingeladen. In Gesprächen, als Zuhörer bei Kurzvorträgen und als Beobachter von Gruppendiskussionen bewerten Professoren und Praktiker, inwieweit die Bewerber in persönlicher Hinsicht den Anforderungen der Bucerius Law School entsprechen. Kriterien sind insbesondere Leistungsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, intellektuelle und soziale Kompetenz und Eigeninitiative. Auch die Fähigkeit, mit anderen Menschen zu kommunizieren, spielt eine wichtige Rolle für das Gesamturteil.
Keine Wiederholung des Auswahlverfahrens
Die Möglichkeit, das mündliche Auswahlverfahren noch einmal zu wiederholen, läuft im Jahr 2010 aus. Das heißt, im Jahr 2010 können letztmalig diejenigen, die im Jahr 2009 nicht unter die 100 Besten gekommen sind, das mündliche Auswahlverfahren wiederholen. Informationen zu dieser Wiederholungsmöglichkeit des mündlichen Teils finden Sie hier...

